Zulassung von Fahrerlosen Fahrzeugen?

Sohjoa robotbus

In vielen Projekten zum fahrerlosen Fahren stellt die Zulassung der Fahrzeuge eine große Herausforderung für Projektbeteiligte und Behörden dar. Mit einer Reihe von Workshops adressiert das IKEM die Problematik und sucht nach Lösungsmöglichkeiten. Der Bericht zum ersten Workshop ist nun online.

©Sohjoa/Oscar Nissin

Im Zuge der voranschreitenden technologischen Entwicklungen im Bereich des fahrerlosen Fahrens von Kraftfahrzeugen ergibt sich eine Reihe noch ungelöster rechtlicher Fragen. In einer Vielzahl von Forschungsprojekten und Reallaboren in Deutschland sollen die Einsatzmöglichkeiten von autonomen Shuttles insbesondere als Ergänzung und Erweiterung bestehender ÖPNV-Angebote erforscht und in der Praxis getestet werden. Gemeinsam ist diesen Projekten ihr Entwicklungsziel des fahrerlosen Fahrens: ausdrücklich stehen keine automatisieren Fahrzeuge mit eingriffsbereitem Fahrer, sondern autonome Fahrzeuge im Mittelpunkt der Forschung. In ihnen sitzt derzeit noch ein Operator, der jedoch mittelfristig nicht mehr erforderlich sein soll. Aus den Projekten heraus werden daher in Zukunft Anträge auf Zulassung dieser Fahrzeuge aufgrund von Ausnahmegenehmigungen für den örtlich und zeitlich begrenzten Betrieb auf öffentlichen Straßen bei den Zulassungsbehörden gestellt werden. Dies stellt die Verwaltungsstellen vor eine erhebliche Herausforderung: einerseits wollen sie den Betrieb im Rahmen der Forschungsprojekte nicht verhindern, sehen sich aber andererseits mit Voraussetzungen konfrontiert, die im derzeitigen Verwaltungsverfahren für Ausnahme­genehmigungen nicht vorgesehen sind. Insbesondere das vom Bundestag kürzlich verabschiedete Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsrechts berührt weder Zulassung noch Verkehr von fahrerlosen Fahrzeugen und lässt die Zulassungsbehörden hier im Wesentlichen auf sich selbst gestellt. Auch in den Projekten ist nach Erkenntnis des IKEM bisher nicht immer klar, welche hohen Anforderung die Zulassung der Testfahrzeuge hat. Anträge sind trotz Projektstart häufig noch nicht gestellt und auch die für Ausnahmegenehmigungen wesentlichen Sachverständigengutachten liegen teilweise noch nicht vor.

Das IKEM forscht derzeit unter anderem im Projekt I-AT zum fahrerlosen Fahren und veranstaltet eine Reihe von Workshops, welche den Zulassungsprozess und die von den Herausforderungen im Bereich des fahrerlosen Fahrens betroffenen Behörden in den Mittelpunkt stellt. Der erste Workshop am 6. November 2017 befasste sich mit der für den Betrieb autonomer Shuttles auf öffentlichen Straßen erforderlichen Ausnahmegenehmigung. Zentrales Ergebnis der Diskussion war, dass dem Sachverständigengutachten im Zulassungsverfahren eine besonders wichtige Rolle zugemessen wird. Dieses bildet eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zulassungsstellen und muss daher schlüssig und ausführlich genug sein. Besonders hervorgehoben wurde, dass auch der Fahrer und dessen Verhalten im Gutachten zu erwähnen sind und das Fahrzeug als Gesamtsystem begutachtet wird. Dazu gehören auch weitere Aspekte wie die Begebenheiten der Strecke und das zugrunde liegende informationstechnische System. Als weitere Ergänzung der Zulassungsunterlagen wurde die Beibringung einer Gefährdungsanalyse benannt. Sie soll den konkreten Umständen des Testbetriebs Rechnung getragen und Probleme sowie Lösungsansätze hierzu identifizieren.

Der vollständige Bericht zum Workshop kann unten heruntergeladen werden. Weitere Workshops werden sich voraussichtlich mit anderen erforderlichen Genehmigungen und straßenverkehrlichen Optionen der Streckengestaltung befassen, aber auch Fragen der Rechtsgestaltung adressieren, um auf lange Sicht eine Perspektive für den experimentellen Verkehr auf zunächst festen Linien im ÖPNV mit autonomen Shuttles zu ermöglichen. Aufgrund der absehbar großen Bedeutung des fahrerlosen Fahrens für Verkehr, Wirtschaft und Gesellschaft soll dieses Veranstaltungsformat wiederkehrend stattfinden und einen wichtigen Beitrag zur rechtssicheren Realisierung dieser neuen Mobilitätsform leisten.



Ansprechpartner:
Matthias Hartwig
Magazinstraße 15-16 , D-10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 40 81 87 016
matthias.hartwig@ikem.de

Weitere Informationen:

Workshop-Bericht: Link

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