Ende September 2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den aktualisierten wissenschaftlichen Gesamtbericht zum EEG. Die Erstellung des wissenschaftlichen Gesamtberichts wurde maßgeblich durch das IKEM koordiniert.
Gemäß § 97 EEG 2017 ist das EEG kontinuierlich von der Bunderegierung zu evaluieren. Über die Evaluationsergebnisse, insbesondere zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien, den Erfahrungen mit den Ausschreibungen und der Entwicklung und Verteilung der Kosten, muss sie dem Bundestag durch Vorlage des EEG-Erfahrungsberichts grundsätzlich alle vier Jahre berichten. Der EEG-Erfahrungsbericht wurde zuletzt im Juni 2018 veröffentlicht.
Grundlage für den Erfahrungsbericht sind Untersuchungen und Berichte verschiedener Forschungseinrichtungen und Branchenexperten. Für die wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung des Erfahrungsberichts hatte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neun Teilvorhaben beauftragt. Das IKEM ist am Teilvorhaben I „Direktvermarktung und Koordinierung“ beteiligt und wirkte als Koordinierungsvorhaben an der Erstellung eines Wissenschaftlichen Gesamtberichts aller Vorhaben mit. Der Bericht stellt überblicksartig wesentliche Trends bei Zubau, Marktentwicklung und Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien in Deutschland sowie bei der EEG-Umlage, Direktvermarktung, Besondere Ausgleichsregelung, Eigenversorgung und Akteursvielfalt dar.
In Zusammenarbeit mit den Teilvorhaben hat das IKEM eine überarbeitete Fassung des wissenschaftlichen Gesamtberichts erstellt, die Ende September 2019 vom BMWi veröffentlicht wurde. Der Bericht umfasst neben aktuellen Zahlen und Informationen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien nun auch Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des EEG.
Ansprechpartner:
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Download Wissenschaftlicher Gesamtbericht: LinkIKEM-Projekte zum EEG: Link