TransHyDE–Verbund erstellt Datenbank zu Normung, Standardisierung und Zertifizierung der Wasserstoff–Transportinfrastruktur.
Im Rahmen des TransHyDE–Verbunds „Normung, Standardisierung und Zertifizierung“ wurde Ende März die Zusammenstellung existierender Normen, technischer Regeln und Zertifizierungen sowie weiterer standardsetzender Dokumente in einer Datenbank fertiggestellt. Sie liefert Planern und Betreibern von Wasserstoff–Infrastruktur eine rechtssichere Basis und ist eine unverzichtbare Unterstützung beim zügigen Hochlauf einer Energieversorgung auf Basis von Wasserstoff.
Die Datenbank spiegelt den Istzustand der bestehenden Normen, Standards und Zertifizierungsprogramme wie auch zu Berichten und Leitfäden in den untersuchten Infrastrukturthemen für Wasserstoff wider. Im weiteren Projektverlauf werden bereits eingepflegte Datensätze aktualisiert wie auch neue Einträge vorgenommen. Insgesamt wurden 682 Daten eingepflegt.
Die statistische Gesamtauswertung, bezogen auf den H2–Readiness–Level, zeigt, dass mit 56 % über die Hälfte der existierenden Regel– und Standardisierungswerke bereits komplett auf Wasserstoff anzuwenden bzw. nicht direkt betroffen ist. Nur geringfügig vertreten ist die Kategorie „teilweise H2 ready“ mit 3 %. Diese Rubrik beinhaltet eine Wasserstoffverträglichkeit von bis 20 %. Die Auswertung von LOHC (Liquid Organic Hydrogen Carriers) ist aufgrund der geringen Anzahl an Datensätzen nicht repräsentativ und zeigt eine Anwendbarkeit auf 100 % Wasserstoff zu 89 % der eingepflegten Regelwerke. Der Einfluss auf die Gesamtauswertung ist nur sehr gering. Bei flüssigem Wasserstoff (LH2), Leitung und Behälter zeigt sich klar, dass die Kategorie „teilweise H2 ready“ gleichermaßen gering vertreten ist. Allerdings unterscheiden sich Anteile von „100% H2 ready oder nicht betroffen“ zur Kategorie „nicht H2 ready oder nicht geprüft“ stark zwischen den einzelnen Themenfeldern. Ammoniak fällt bei der statistischen Auswertung aus der Reihe, da es zu 100 % in der Kategorie „100% H2 ready oder nicht betroffen“ vorliegt. 41 % der Datensätze sind „nicht H2 ready oder nicht geprüft“.
Die Datenbank ist so aufgebaut, dass in sechs Registerkarten die Datensätze zu den verschiedenen Themenfeldern aufgeführt sind. Dazu gehören Flüssig–Transport von Wasserstoff, Transport in Druckbehältern sowie in Leitungen aber auch gebunden in LOHC oder Ammoniak. Für Ammoniak wurden zusätzlich zu den existierenden Regelwerken auch regulatorische Rahmenbedingungen analysiert.
Des Weiteren dient die Registerkarte „Anleitung“ als Hilfestellung und erklärt alle wichtigen und eventuell unklaren Begriffe innerhalb der Datenbank. Im letzten Reiter „Auswertung“ sind die statistischen Berechnungen zu den erhobenen Daten zu finden. Die verschiedenen Themenfelder orientieren sich alle, abgesehen von den Rechtsvorschriften für Ammoniak, an derselben Struktur. Für die Rechtsvorschriften weicht diese Struktur ab, da hier der Fokus auf der Analyse von Gesetzen und Vorschriften liegt.
Pressestatements
Susan Wilms, Geschäftsführerin des IKEM: „Der erste große Meilenstein von TransHyDE-Norm ist erreicht. Mit der Datenbank zur Normung, Standardisierung und Zertifizierung des Wasserstofftransports ist der zentrale Ausgangspunkt geschaffen, von dem aus wir bestehenden Reformbedarf ermitteln können. Das wird Gegenstand des zweiten Arbeitspakets sein. Gemeinsam mit unseren Projektpartner leisten wir einen wichtigen Beitrag, Deutschland H2-ready zu machen. In diesen Tagen ist das relevanter denn je. Ich freue mich, dass das IKEM daran auch weiter beteiligt sein wird.“
Judith Schäfer, Bereichleiterin Energierecht: „Einheitliche Vorgaben in Form von Normen, Standards und Zertifizierungsprogrammen sind für den Transport von Wasserstoff von großer Bedeutung. Dabei setzt die Rechtsordnung die Rahmenbedingungen für die technische Regelsetzung, sodass Anpassungen auf der technischen Regelungsebene Hand in Hand gehen müssen mit einer entsprechenden Weiterentwicklung des übergeordneten Rechtsrahmens. Die in dem Verbund TransHyDE-Norm erstellte Datenbank zur Bestandsaufnahme des Status quo der technischen Regelsetzung sowie ihren Anknüpfungspunkten in der Rechtsordnung ist ein wichtiger erster Schritt, auf dessen Grundlage Regelungslücken identifiziert und Lösungsansätze für eine rechtssichere Weiterentwicklung der Regelwerke für den Wasserstofftransport erarbeitet werden können.“