Grünes Methanol hat große Potenziale für die Dekarbonisierung der Schifffahrt sowie für Emissionsreduktionen bei der chemischen Industrie und ist damit ein Schlüssel für eine erfolgreiche, alle Sektoren umfassende Energiewende. Eine jetzt veröffentlichte Studie des IKEM hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltig erzeugtes Methanol von der Erzeugung über die gefahrstoffrechtliche Einstufung, die Zertifizierung und die Anrechenbarkeit auf Treibhausgasminderungsquoten, bis hin zur Endnutzung als Kraftstoff im Schwerlastverkehr untersucht. Sie kommt zu dem Schluss, dass ein kohärenter Rechtsrahmen sowie Klarheit bei der Zertifizierung der verschiedenen Erzeugungspfade Voraussetzungen für einen erfolgreichen Markthochlauf von Methanol sind.
Ein entscheidender Faktor für die Anwendung von Methanol im Verkehrssektor ist dessen Anrechenbarkeit auf die von der Europäischen Union festgelegte Erneuerbare-Energien-Quote. Diese wurde bei der letzten Neufassung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED III) auch auf den Luftverkehr und die Schifffahrt ausgeweitet. Mariana Moreno Kuhnke, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am IKEM, erklärt dazu: „Nun muss die RED III in das nationale Recht umgesetzt werden. Die künftige Ausgestaltung der deutschen Treibhausgasminderungsquote sollte in stärkerer Weise die klimapolitisch wünschenswerte Fokussierung des Einsatzes von Erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) auf den Schiffs- und Luftverkehr sowie den stofflichen Einsatz in der chemischen Industrie reflektieren. Dort kann Methanol seine Stärke entfalten und zu einer Dekarbonisierung beitragen.“
Die Nachhaltigkeit von Methanol hängt maßgeblich von der bei der Erzeugung eingesetzten Energie und der genutzten Kohlenstoffquelle ab. Für die rechtssichere Anrechenbarkeit auf Treibhausgasminderungsquoten müssen die verschiedenen Verfahren klarer definiert werden, erklärt Studienautor Johannes Graetschel: „Mit den Europäischen Delegierten Rechtsakten zu synthetischen Kraftstoffen und ihrer nationalen Umsetzung in der 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sind wichtige Grundlagen für die Zertifizierung von nachhaltigem Methanol geschaffen worden. Damit der Einsatz von Methanol jedoch effektiv zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt, muss in einem nächsten Schritt auch die verwendete Kohlenstoffquelle besser erfasst werden. Ziel muss es sein, einen fossilen Lock-in zu vermeiden und klimapositive Verfahren zur Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre anzureizen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.“
Diese Studie entstand im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts biogeniV.