Mit der zunehmenden Digitalisierung hat eine Vielzahl neuer Angebote den Markt der Personenbeförderung erreicht, die aufgrund ihres disruptiven Charakters zum Teil umstritten sind und sich nicht im geltenden Mobilitätsrecht abbilden lassen. Für eine jetzt veröffentlichte Studie hat das IKEM im Rahmen einer Stakeholder-Konsultation Optionen zur Reform des Rechtsrahmens auf ihre rechtliche und politische Umsetzbarkeit untersucht.
Die bereits im Dezember 2017 abgeschlossene Studie „Digitale Mobilitätsplattformen“ behandelt einen speziellen Ausschnitt digitaler Mobilitätsdienstleistungen, die unter den Begriff der digitalen Mobilitätsplattformen gefasst werden können. Unter digitalen Mobilitätsplattformen werden virtuelle Marktplätze verstanden, auf denen Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage über das Internet zusammengeführt werden. Ihre Funktion schwankt zwischen einem reinen Vermittlungsdienst und einer Beförderungsleistung.
Die digitalen Mobilitätsplattformen sind zum Teil umstritten und Gegenstand von Gerichtsverfahren. Die Rechtsprechung entschied dabei überwiegend restriktiv, was im Ergebnis oftmals zu Verbotsverfügungen führte. Materielle Rechtsgrundlage dieser Verfügungen, Beschlüsse und Urteile war dabei das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das grundsätzlich strenge Maßstäbe an die Beförderung von Personen u.a. mit Kraftfahrzeugen stellt.
Die IKEM-Studie ging im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur der Frage nach, inwieweit Anpassungen des PBefG erforderlich und vor dem Hintergrund der Chancen sowie Risiken neuer Mobilitätsdienstleistungen rechtspolitisch möglich sind.
Hierfür haben die Autor_innen einen Überblick über bestehende Vorschläge zur Reform des Personenbeförderungsrechts erstellt und die wichtigsten mit deren Umsetzung verbundenen sozialen, verkehrspolitischen, ökonomischen sowie ökologischen und klimatischen Auswirkungen dargestellt. Grundlage hierfür waren verschiedene Studien, Mitteilungen, Gutachten und Stellungnahmen von Stakeholdern.
Die Umsetzbarkeit der ermittelten Reformvorschläge war weiterhin Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Analyse. Hierfür untersuchten die IKEM-Expert_innen Ideen zur Anpassung technischer Vorgaben und bestehender Beförderungsformen sowie die Berücksichtigung digitaler Mobilitätsplattformen und neuer Beförderungsformen. Das Ergebnis der Studie sind Ausgestaltungsoptionen für das Personenbeförderungsrecht, die sich nach vorliegender Einschätzung innerhalb des verfassungsrechtlich gesicherten politischen Handlungsspielraums bewegen.
Studie:
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