Da die Transportinfrastruktur bisher unvollständig ist, sind Produktion, Handel, Verschiffung, Vermarktung und Verwendung von Ammoniak noch großen Beschränkungen unterworfen. Der Ausbau der Infrastruktur wird neben ökonomischen Erwägungen maßgeblich von den rechtlichen Rahmenbedingungen gesteuert. Eine heute veröffentlichte Studie des IKEM analysiert deshalb den bestehenden Rechtsrahmen für den Transport von Ammoniak innerhalb Deutschlands und identifiziert Handlungsfelder zur Förderung des Ammoniaktransports.
Im Vergleich zu Wasserstoff könne Ammoniak einfacher verflüssigt und transportiert werden, weshalb der Stoff als wichtiger Energieträger in einem zukünftigen Energiesystem betrachtet werde, sagt Studienautor Johannes Graetschel: „Ammoniak kann aus technischer Sicht per Schiff, Güterzug, LKW oder Pipeline transportiert werden. Bestehende Regelungen für diese Transportarten stehen jedoch oftmals in Verbindung mit dessen Einsatz als Düngemittel. Für den Transport eines Energieträgers sind die Regelungsregime daher entweder unvollständig oder von einem komplexen Zusammenspiel der internationalen, europäischen und nationalen Ebene geprägt. Der Gesetzgeber muss dringend tätig werden, um einen zeitnahen Ausbau der Infrastruktur im Sinne der Energiewende zu ermöglichen.”
Die zentralen Erkenntnisse der Untersuchung sind:
- Es besteht rechtliche Unsicherheit bei der internationalen Klassifizierung und der Vorgaben für tiefgekühlt verflüssigten Ammoniak in Tankschiffen. Der Transport in diesem Zustand ist ausschließlich in Tankschiffen im Binnenverkehr zulässig. Das ist insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen problematisch.
- Auch der sog. Verlagerungsgrundsatz schränkt die Optionen in der Logistikkette ein: Demnach muss Ammoniak grundsätzlich auf dem Eisenbahn- oder Wasserweg befördert werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann auf einen multimodalen Transport oder den Straßenverkehr ausgewichen werden.
- Die Zulassung von Ammoniakpipelines ist mit langen Verfahrensdauern verbunden. Es fehlt an einer ausreichenden personellen Ausstattung in den Zulassungsbehörden und einer dem § 43f EnWG entsprechenden Privilegierung der Änderung bestehender Leitungen. Eine solche Regelung könnte im Falle einer Umrüstung die Notwendigkeit eines langwierigen Planfeststellungsverfahrens vermeiden.
- Lange Verfahren belasten auch die Möglichkeit der Errichtung von Ammoniakspeichern. Zudem besteht Planungsunsicherheit aufgrund mangelnder Vorgaben für Sicherheitsabstände zu anderen Nutzungen.
Die Studie entstand im Rahmen des Wasserstoff-Leitprojekts TransHyDE, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird.