Stellungnahme zur WEG-Reform: Maßnahmen schnell umsetzen

Das IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität begrüßt die geplanten Anpassungen im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG).  „Diese Reform ist seit 2014 überfällig“, sagt IKEM-Juristin Friederike Pfeifer. „Die Umsetzung muss jetzt zügig geschehen, damit endlich Rechtssicherheit für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer beim Einbau von Ladeinfrastruktur geschaffen wird.“ Die Reform beinhaltet sowohl Änderungen im Wohnungseigentumsrecht als auch im BGB-Mietrecht.

Laut des Entwurfs soll in Zukunft eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer genügen, um bauliche Maßnahmen, wie die Errichtung von Ladeplätzen, zu ermöglichen. Derzeit ist die Zustimmung aller Eigentümer notwendig. „Die Zustimmungsquoren haben sich in der Vergangenheit als hohe praktische Hürde für den Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge erwiesen. Deshalb sind die vorgeschlagenen Änderungen zielführend und sollten in dieser Form auch beschlossen werden“, so Pfeifer.

Neben der Harmonisierung des Mietrechts begrüßt das IKEM insbesondere, dass der aktuelle Entwurf, entgegen der ursprünglich angedachten Vorschläge, differenziertere Regelungen enthält. Damit sollen Mieter- und Vermieterinteressen im Einzelfall abgewogen werden können. Auch gewerbliche Mietverhältnisse sind entgegen früheren Entwürfen explizit berücksichtigt. Das kann insbesondere die Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber verbessern.

Bei Einbau oder Nachrüstung einer Ladebox fallen unter Umständen hohe Kosten an. Daher sollte die Reform von Förderprogrammen flankiert werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen: „Nach den gesetzlichen, müssen auch die finanziellen Hürden gesenkt werden“, so Pfeifer. „Sonst könnte die Kostenfrage zur Blockadehaltung motivieren und sich der Ausbau noch weiter verzögern.“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf am 14.01.2020 veröffentlicht und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. In seiner Stellungnahme bewertet das IKEM den Referentenentwurf aus Perspektive der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur.

 

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