Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz stellt einen rechtlichen Paradigmenwechsel dar und verlangt ein stärkeres Engagement Deutschlands auf internationaler Ebene. Zu diesem Ergebnis kommt die heute veröffentlichte Stellungnahme des IKEM. „Mit dem Beschluss beginnt nicht nur eine neue Zeitrechnung für den Klimaschutz. Das Bundesverfassungsgericht schafft neue Grundprinzipien für die Interpretation unseres Grundgesetzes. Das ist ein geradezu revolutionärer Schritt nach vorne, vergleichbar mit der Entwicklung der Relativitätstheorie in der Physik“, so Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des IKEM. „Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, dass sie die Tragweite des Urteils verstanden hat. Das bedeutet, auch international eine Vorbildrolle einzunehmen. Der Petersberger Klimadialog ist dafür die ideale Gelegenheit.“
Mit dem Beschluss vom 24. März 2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die vier anhängigen Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutz, sog. Klimaklagen, gemeinsam entschieden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 zum Teil verfassungswidrig sei, weil ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlten.
„Der Beschluss des Ersten Senats zeigt, dass die Politik aus unserer Verfassung heraus eine Verantwortung hat, die weit über eine Legislaturperiode hinaus geht“, so Michael Kalis, Jurist am IKEM und Mitverfasser der Stellungnahme. „Sie muss langfristig tragbare Pläne entwickeln, um auch die Grundrechte zukünftiger Generationen dauerhaft zu sichern. Klimaschutz bedeutet vor diesem Hintergrund vor allem Freiheitssicherung. Es ist sind nicht die Maßnahmen zum Klimaschutz, sondern die Inaktivität der Politik angesichts des Klimawandels, die unsere Freiheit gefährden.“
IKEM-Beirat Alexander Voigt sieht nach dieser Argumentation auch Wirtschaft und Industrie in der Pflicht: „Auch Unternehmen, die bisher keine Anstrengungen beim Klimaschutz gezeigt haben, sind jetzt aufgefordert, etwas zum Schutz zukünftiger Generationen zu tun. Wir brauchen heute mehr denn je innovative Ideen, um die Herausforderungen des Klimawandels zu lösen und gleichzeitig die Lebensbedingungen und wirtschaftlichen Chancen aller zu verbessern.“
Aus Sicht des IKEM erteilt das Bundesverfassungsgericht auch dem Argument, der Klimawandel erfordere globales Handeln und daher bliebe eine verfassungsrechtliche Pflicht zum Klimaschutz in Deutschland wirkungslos, eine klare Absage: „Aus dem Hinweis, dass Deutschland den Klimawandel nicht allein bewältigen kann, folgt keine Absolution für eigenes Fehlverhalten und Untätigkeit“, sagt Simon Schäfer-Stradowsky. „Stattdessen verpflichten das Klimaschutzgebot und die Pflicht zur Freiheitssicherung zu geeigneten Maßnahmen auch auf internationaler Ebene.“