Im Projekt EUniS hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) Factsheets zur europäischen Fahrzeugrichtlinie „Clean Vehicle Directive“ (CVD) und zum Treibhausgas-Quotenhandel erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen dieser Instrumente auf Flottenbetreiber des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil sauberer Busse in Europa auf 65 Prozent erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gab es zuletzt Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung und den Betrieb von Fahrzeugen:
- So gelten gemäß der nationalen Umsetzung der CVD („Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“) bei der öffentlichen Auftragsvergabe seit August 2021 erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen.
- Eine Revision des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ermöglicht Betreiber:innen von Ladepunkten und Halter:innen von Elektrofahrzeugen zudem erstmals die Teilnahme am Treibhausgas-Quotenhandel.
“Die Mindestziele aus der CVD sind nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Chance für die Unternehmen des ÖPNV. Mit neu beschafften E-Bussen können Sie ab sofort am Treibhausgas-Quotenhandel teilnehmen und so auch finanzielle Erträge erzielen. Der Rechtsrahmen bietet somit zusätzliche Anreize für Investitionen in Elektromobilität – eine zentrale Voraussetzung für eine gelingende Verkehrswende”, schlussfolgert die Autorin Sophie Kamenz.
Über EUniS:
EUniS untersucht das Zusammenspiel von ÖPNV und Energiewirtschaft in einem integrierten Elektromobilitätskonzept für Linienbusse im ländlichen Raum. Im Projekt ist das IKEM für die juristische Begleitforschung verantwortlich.