Rückblick: Fachworkshop zum Rechtsrahmen für das autonome Fahren

Viele der neuen Technologien im Zusammenhang mit dem fahrerlosen Fahren besitzen das Potenzial, unser Verkehrssystem grundlegend zu verändern. Im Projekt HEAT untersucht das IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität, wie autonom fahrende, elektrisch angetriebene Kleinbusse sicher im städtischen Straßenverkehr eingesetzt werden können. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit lud das IKEM am 30. Oktober 2018 zu einem Expertenworkshop ein, um über die geordnete Zulassung dieser Fahrzeuge zu beraten.

Die Implementierung fahrerloser Fahrzeuge und Fahrsysteme in den öffentlichen Straßenverkehr stellt sowohl Systementwickler und -betreiber als auch Genehmigungsbehörden vor Herausforderungen. So soll beispielsweise im Rahmen des Projektes HEAT zum ersten Mal ein Gesamtsystem, bestehend aus Fahrzeug, streckenbezogener verkehrstelematischer Infrastruktur sowie einer Leitstelle im öffentlichen Straßenverkehr zur Personenbeförderung erprobt werden. Fest steht bereits jetzt: Die Entwicklung und der Einsatz fahrerloser Fahrzeuge wird erhebliche Auswirkungen auf die derzeit geltenden Zulassungs- und Genehmigungsprozesse haben.

Aus diesem Anlass lud das IKEM am 30. Oktober 2018 etwa 40 Expertinnen und Experten aus Bundesministerien, von Verkehrsunternehmen, Fahrzeugherstellern und technischen Prüfstellen sowie aus Wissenschaft, Beratung und Verbänden zu einem Fachworkshop ein. Dieser bot ein besonderes Forum zur Diskussion über den zukünftigen Rechtsrahmen. Zahlreiche Fachvorträge begleiteten die Veranstaltung, so auch vom BMVI über den Sachstand zur Auslegung des Wiener Übereinkommens und die Beiträge zu den Herausforderungen der der Fahrzeugentwickler (IAV), der Infrastrukturentwickler (Siemens) und der möglichen Betreiber (Hamburger Hochbahn). Ein besonderer Fokus wurde im Workshop auf die Rolle der Prüfstellen (DEKRA) im Verfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis sowie auf das Zulassungsverfahren gelegt. Hier werden fahrerloser Fahrzeuge derzeit nicht abgebildet. Alle Teilnehmerinnen waren sich daher einig, dass es einer Erweiterung der Prüf- und Genehmigungsverfahren begleitet von einer Standardisierung bedarf.

Im Hinblick auf weitere Aspekte des Straßenverkehrsrechts und der Streckengestaltung standen insbesondere die Herausforderungen der Straßenverkehrsbehörden im Mittelpunkt. Ausgehend von der Leitfrage: „Von der straßenverkehrsbehördlichen Straßenakte zum digitalen und transparenten Schilderkataster: Zukunftsvision oder unabdingbar?“ wurde im Austausch mit der Hamburger Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) intensiv über eine Experimentierklausel und die Digitalisierung der Straßenverkehrs diskutiert. Diese könnten zukünftig die Erprobung und den Betrieb der Fahrzeuge unterstützen.

Aus persönenbeförderungsrechtlicher Sicht wurde die Diskussion unter dem Aspekt der Flexibilisierung eingeleitet. Weiterführend war der Austausch insbesondere von den im Rahmen der Personenbeförderung bestehenden Anforderungen an die Ausstattung des Systems geprägt. Denn: Neben den zusätzlichen Anforderungen an die Fahrzeuggestaltung bilden ferner die Aufgaben des Fahrpersonals jenseits der reinen Beförderungstätigkeit Anlass zur fachlichen Auseinandersetzung über die Fähigkeiten des Fahrzeugs oder eines Gesamtsystems.

Das IKEM wird den fachlichen Austausch auf allen Ebenen auch in Zukunft aktiv begleiten und die Diskussion mit entsprechenden Formaten durch eigene Beiträge unterstützen. Für diesbezügliche Anfragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner.

 

Ansprechpartner:

Matthias Schulz
+49 (0) 30 408 18 70-16
matthias.schulz@ikem.de

Projektübersicht: Link

Bildergallerie:

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