IKEM veröffentlicht Studie

Regionale Vermarktung von PV-Strom

Photovoltaik

Speyer, 14. März 2025 – Die Stadtwerke Trier und die Stadtwerke Speyer haben heute eine gemeinsame Studie des IKEM zur regionalen Vermarktung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vorgestellt. Sie fordern den Gesetzgeber auf, einen geeigneten Rechtsrahmen für dezentrale und regionale Vermarktungsmodelle zu schaffen. Die Untersuchung des IKEM kommt zu dem Schluss, dass die Energieversorgung durch solche regionalen Ansätze insgesamt stabiler und günstiger werden könnte.

Speyers Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler dankte den beiden Stadtwerken für ihr Engagement: „Die kommunalen Unternehmen machen das, worüber die große Politik spricht. Sie sind viele Schritte voraus und leisten einen wesentlichen Beitrag für die Stadtentwicklung und eine nachhaltige Energieversorgung.“

Zum Hintergrund: Die Anzahl an privaten Photovoltaik-Anlagen für den Eigenbedarf wächst kontinuierlich. Einziger Nachteil: Die Strommengen, die nicht zeitgleich vor Ort verwendet oder gespeichert werden können, wandern ins öffentliche Netz und werden dann – gemäß Gesetzgebung – von den großen Übertragungsnetzbetreibern an der Energiebörse verkauft. „Er gilt damit nicht mehr als Ökostrom, sondern als Strom unbekannter Herkunft, also Graustrom. Der ursprünglich hochwertige, regionale Grünstrom steht damit bilanziell für die regionale Wertschöpfung nicht mehr zur Verfügung“, bedauert Arndt Müller, Vorstand der Stadtwerke Trier.

Ähnlich sieht es Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer: „Die Regionalisierung der Stromversorgung durch Photovoltaik- und Windkraftanlagen ist für Stadtwerke entscheidend. Sie stärkt die lokale Wertschöpfung und erhöht die Versorgungssicherheit. Um dieses Modell erfolgreich umzusetzen, müssen wir die Infrastruktur anpassen, die Zusammenarbeit vor Ort intensivieren und den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien weiterentwickeln. So können wir die Energieversorgung stabiler und günstiger gestalten.“

In diesem Kontext wurde das IKEM von den beiden Regionalversorger mit einer Studie, in der die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen untersucht werden, beauftragt. Das Ergebnis bestätigt die Einschätzung der beiden Stadtwerke-Chefs: Die Autor:innen kommen zu dem Schluss, dass der derzeitige Rechtsrahmen nach wie vor auf eine zentrale Vermarktung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen ausgelegt sei. Hohe technische Anforderungen und Kosten hemmen die privaten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sich für andere Vermarktungswege zu entscheiden. Infolgedessen wählen sie im Regelfall die Vermarktungsform der Einspeisevergütung, bei der der Strom – unabhängig von der konkreten Nachfrage – zentral vermarktet wird. Für ein klimaneutrales, sektorengekoppeltes Energiesystem müssen jedoch andere Anreize geschaffen werden. Arndt Müller erläutert dazu: „Das könnten zum Beispiel neue Stromvermarktungsmodelle sein, bei denen der dezentrale Grünstrom im Fokus steht. Oder auch lokale Preissignale als wirtschaftlichen Anreiz, um Netzengpässe zu reduzieren und den Einsatz von Speichern zu fördern. Damit wird die Stromversorgung deutlich agiler und passt sich an die volatile Erzeugung der erneuerbaren Energieanlagen an.“

Klaus Mindrup, ehemaliges Mitglied des deutschen Bundestages, der an der Untersuchung mitwirkte, betont abschließend: „Durch regionale Ansätze im Stromsystem lassen sich sowohl Kosten im Gesamtsystem einsparen als auch eine höhere Resilienz des Energiesystems – insbesondere durch eine verringerte Abhängigkeit von Energieimporten – erreichen.”

Kontakt

Ansprechpartner:in für Presseanfragen

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Publikation

Cover der Studie
Würkert, Yannick; Wilms, Susan; Dr. Schäfer-Stradowsky, Simon; Mindrup, Klaus

Regionale Vermarktung von PV-Strom: Rechtliche Rahmenbedingungen am Beispiel Speyer und Trier

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