Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Energiewende wurde nun der dritte Quartalsbericht zur Direktvermarktung für das Jahr 2018 veröffentlicht. Der vom IKEM, Fraunhofer ISI und Fraunhofer IEE erstellte Bericht ist Bestandteil der Vorbereitungen für den nächsten EEG-Erfahrungsbericht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Monitoringbericht zur Direktvermarktung für das zweite Quartal 2018 veröffentlicht. Der Quartalsbericht ist Bestandteil der Vorbereitungen des EEG-Erfahrungsberichts und wird vom IKEM gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI und dem Fraunhofer IEE im Auftrag des BMWi erstellt.
Der Quartalsbericht erfasst und beobachtet die Entwicklung der erneuerbaren Energien (EE) auf dem Strommarkt und betrachtet dafür spartenspezifisch insbesondere die installierte Leistung und die Strommengen in den im EEG angelegten EE-Stromveräußerungsformen. Zu erkennen ist unter anderem, dass die angestrebte Marktintegration weiter Fortschritte macht: Mittlerweile werden bspw. 65 % der installierten EE-Leistung direktvermarket.
Der Quartalsbericht gibt im Zusammenhang mit den direktvermarkteten Anlagen auch einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zum Aufkommen von Negativpreissituationen mit Relevanz für § 51 EEG 2017 sowie zur Inanspruchnahme der Ausfallvergütung. Ein weiterer regelmäßiger Schwerpunkt ist die Vorhaltung von Flexibilität durch EE-Anlagen am Strom- aber auch deren Teilnahme am Wärmemarkt. Zudem wird die Partizipation von EE-Anlagen am Regelenergiemarkt sowie die Entwicklungen beim Mieterstrommodell beobachtet.
In diesem Quartalsbericht wird erstmals auch auf Power Purchase Agreements (PPA) als Vermarktungsform eingegangen. In Deutschland wurden PPAs bislang kaum abgeschlossen, da bestehende Fördersysteme, wie das Marktprämienmodell, attraktiver waren. Es kann aber zunehmend attraktiver werden – insbesondere für Anlagen, welche ab Ende 2021 aus der EEG-Förderung fallen (§ 25 EEG 2017).
Bericht:
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