Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Energiewende wurde nun der zweite Quartalsbericht zur Direktvermarktung für das Jahr 2019 veröffentlicht. Der vom IKEM, Fraunhofer ISI und Fraunhofer IEE erstellte Bericht ist Bestandteil des Vorhabens zum EEG-Erfahrungsbericht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Monitoringbericht zur Direktvermarktung für das zweite Quartal 2019 veröffentlicht. Der zwölfte und vorerst letzte Quartalsbericht, der vom IKEM gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI und dem Fraunhofer IEE im Auftrag des BMWi erstellt wurde, ist Bestandteil des Vorhabens zum EEG-Erfahrungsberichts.
Der Quartalsbericht erfasst und beobachtet die Entwicklung der erneuerbaren Energien (EE) auf dem Strommarkt und betrachtet dafür spartenspezifisch insbesondere die installierte Leistung und die vermarkteten Strommengen unterschieden nach den im EEG angelegten EE-Stromveräußerungsformen. Auf diese Weise lassen sich die Anteile erneuerbarer Energiemengen in den unterschiedlichen Vermarktungsformen von 2012 bis Ende 2018 nachvollziehen. Außerdem wird die Entwicklung der Vermarktungsakteure und der erwartete Zubau aus Ausschreibungen dargestellt. Zu erkennen ist unter anderem, dass die angestrebte Marktintegration weiter Fortschritte macht: Mittlerweile werden 78 Prozent der installierten EE-Leistung direktvermarket. Der Anteil der in der ungeförderten sonstigen Direktvermarktung ist mit 203 MW im Juli 2019 jedoch weiter sehr gering.
Der Quartalsbericht gibt im Zusammenhang mit den direktvermarkteten Anlagen auch einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zum Aufkommen von Negativpreissituationen mit Relevanz für § 51 EEG 2017 sowie zur Inanspruchnahme der Ausfallvergütung. In 2019 sind bisher neun Perioden mit einer Dauer von mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Preisen aufgetreten. Damit liegen in den ersten beiden Quartalen 2019 schon drei Perioden mehr als im Gesamtjahr 2018 vor.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorhaltung von Flexibilität durch EE-Anlagen am Strom- aber auch deren Teilnahme am Wärmemarkt. Die aktuellen Zahlen deuten darauf hin, dass das im EEG 2014 festgeschriebene Fördervolumen zur Flexibilisierung voraussichtlich im zweiten, spätestens jedoch im dritten Quartal 2020 ausgeschöpft sein wird.
Die Entwicklung der Börsenstrompreise ist ebenfalls Gegenstand des Quartalsberichts. Der durchschnittliche Strompreis liegt in den ersten sechs Monaten 2019 bei 38,26 €/MWh (DayAhead) bzw. 38,68 €/MWh (IntraDay) und damit bisher unter dem Niveau von 2018 aber über dem Niveau von 2017. Die monatliche Strompreisentwicklung des Jahres 2019 folgt ansonsten der Logik der vorangegangenen Jahre.
Zudem wird die Partizipation von EE-Anlagen am Regelenergiemarkt beobachtet und die neuen Festlegungen der BNetzA zur Erhöhung der Bilanzkreistreue die Entwicklungen beim Mieterstrommodell kurz erklärt: Nach Vorfällen in jüngster Zeit, in denen unter anderem das Marktverhalten zu einer erheblichen Abweichung des Saldos des Netzregelverbundes beigetragen hat, sah die Beschlusskammer 6 der BNetzA die Notwenigkeit, Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue zu ergreifen.
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