| Februar 2023

BVerfG, 23.03.2022 – 1 BvR 1187/17: Verpflichtende Beteiligung an Windenergiegesellschaften verfassungsgemäß

InfrastrukturRecht 10/2022, S. 267.
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ISBN: 1612-7803

Abstract

Die Entscheidung 1 BvR 1187/ 17 des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigte sich mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg Vorpommern (BüGembeteilG-MV) und bestätigte dessen Verfassungsmäßigkeit in wesentlichen Teilen.

Das BüGemBeteilG-MV verpflichtet Betreiber von WKA eine Projektgesellschaft zu gründen. Ein Mindestanteil der Unternehmen ist lokalen Anwohnern und Kommunen anzubieten.

Geklagt hatte ein Windenergieunternehmen, dass u. a. eine Verletzung in seiner Berufsfreiheit (Art. 12 GG) geltend machte. Das BVerfG sieht hingegen sieht die Verpflichtung als verfassungsmäßig an. Insbesondere hob das BVerfG in seiner Entscheidung die Bedeutung der Akzeptanz für Windkraft hervor und arbeitete in der Folge die Anreizsetzung durch eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit heraus. Es betonte, dass jede Maßnahme, die eine emissionsfreie Stromerzeugung ermöglicht von Bedeutung sei.

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Zitiervorschlag:
Langenhorst, Tim: BVerfG, 23.03.2022 – 1 BvR 1187/17: Verpflichtende Beteiligung an Windenergiegesellschaften verfassungsgemäß. InfrastrukturRecht 10/2022, S. 267. 2022.
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