| Mai 2022

Rechtsrahmen für die ergänzende Solarförderung auf Landesebene

In: EnWZ 5/2022, 159-164.
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Abstract

Angesichts des Ziels der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 und der im Koalitionsvertrag vorgesehenen, ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien, wie insbesondere die Photovoltaik (PV), sind Instrumente zur Steuerung des PV-Ausbaus von erheblicher Bedeutung. Als solche kommen neben fordernden Instrumenten wie einer Solarpflicht finanzielle Fördermaßnahmen in Betracht. Eine finanzielle Förderung von Solaranlagen ist – zusätzlich zur Förderung durch das EEG 2021 – grundsätzlich auch durch die Länder möglich. Für solche ergänzenden Fördermaßnahmen setzen das Verfassungsrecht, das EU-Beihilferecht und das EEG 2021 allerdings einen Rahmen, der in diesem Beitrag analysiert wird. Im Ergebnis ist eine zusätzliche Förderung möglich, wenn sie erstens im Rahmen einer Förderlücke zwischen der Summe der Einnahmen und den Stromgestehungskosten erfolgt oder eine Beihilfe für unterschiedliche beihilfefähige Kosten ist und zweitens Maßgaben des EU-Beihilferechts – insbesondere zur Beihilfeintensität – gewahrt werden.

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Zitiervorschlag:
Paintner, Thomas; Antoni, Johannes: Rechtsrahmen für die ergänzende Solarförderung auf Landesebene. In: EnWZ 5/2022, 159-164. 2022.
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