Die Umsetzung von Elektromobilität in den Kommunen unterliegt in vielen Bereichen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. Während politische Meilensteine der E-Mobilitätsförderung in den vergangenen Jahren gesetzt und Förderprogramme aufgelegt wurden, verlaufen die Prozesse der gleichzeitig notwendigen Rechtsanpassungen teils schleppend. Diese nach wie vor wirkenden Verzögerungen auf Bundesebene verkleinern den Handlungsspielraum In Kommunen, statt ihn, wie zur Erreichung der Hochlaufziele in der Fläche zu erweitern.