Wärmespeicherpotenziale für das Land Berlin

Das IKEM untersucht verschiedene Wärmespeichertechnologien sowie konkrete Anwendungsfälle und prüft diese auf ihre Umsetzbarkeit in Berlin.

Projekt

Auch Berlin trägt zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris bei: Um das im Berliner Energie- und Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel – Klimaneutralität bis 2045 – zu erreichen, soll der Wärmesektor transformiert werden. Neue Vorgaben stellt auch das seit dem 1. Januar 2024 geltende „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz) an Länder und Kommunen. Das Land Berlin ist daher gesetzlich verpflichtet, bis 2026 einen Wärmeplan aufzustellen. Potenzial für die Dekarbonisierung des Wärmenetzes haben u.a. Wärmespeicher. In dem Projekt sollen verschiedene Wärmespeichertechnologien (z.B. Aquiferwärmespeicher) und konkrete Anwendungsfälle untersucht und auf Umsetzbarkeit in Berlin geprüft werden.

Da hier nicht nur technische Kenngrößen, der tatsächliche Flächenbedarf und wirtschaftliche Faktoren solcher Wärmespeicher relevant sind, nimmt das IKEM im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und als Projektpartner von RLI und IÖW eine rechtliche Einordnung vor. Eine zentrale Rolle bei der Realisierung von Wärmespeichern spielen dabei planungs- und genehmigungsrechtliche Aspekte. Auftretende Hemmnisse sollen aufbereitet und darauf aufbauend Maßnahmen und Instrumente zur Unterstützung der Umsetzung von Wärmespeichern entwickelt werden.

Kontakt

Förder-/Auftraggeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Projektpartner: Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung, Reiner-Lemoine-Institut

Laufzeit: 01/2024–12/2024