Möglichkeiten für ergänzende Förderungen neben dem EEG
Das Land Berlin möchte das Potenzial der Photovoltaik-Nutzung in der Stadt durch ein erweitertes Förderprogramm für den Solarausbau unterstützen. Um die Möglichkeiten einer zusätzlichen Förderung durch das Land neben dem EEG 2021 genauer zu untersuchen, wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein Gutachten erstellt. Dieses untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine ergänzende Förderung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer unzulässigen Überförderung kommt. Dabei werden die Besonderheiten des Berliner Marktes und der Gebäudestruktur sowie Mieterstromprojekte besonders berücksichtigt.
Das IKEM hat im Rahmen des Gutachtens die rechtlichen Aspekte untersucht. Dazu wurde zunächst der bestehende Förderrahmen des EEG 2021 dargestellt. Darauf aufbauend wurde der Rechtsrahmen für eine zusätzliche Förderung unter Beachtung des § 80a EEG 2021 und des EU-Beihilferechts erarbeitet. So konnten schließlich konkrete mögliche Fördermaßnahmen abgeleitet werden.
Antoni, Johannes; Paintner, Thomas; Dr. Fluri, Verena; Peper, Dominik; Dr. Kost, Christoph
2021.
Gutachten zu den Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Projekte durch Berlin über die Förderung nach dem EEG 2021 hinaus
Förder-/Auftraggeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Projektpartner: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme
Laufzeit: 07/2021–10/2021