Das IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität begrüßt die heutige Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel zu verbessern.
Simon Schäfer-Stradowsky: „Es ist sehr erfreulich, dass der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat einstimmig empfiehlt durch eine Experimentierklausel einen Rechtsrahmen für Innovationen in der Energiewende zu schaffen. Damit könnten Projekte in der Sektorenkopplung zukünftig unter geschützten rechtlichen und gleichzeitig unter realen Marktbedingungen, neue Technologien und Geschäftsmodelle erproben und vor allen Dingen in den Markt einführen. Wenn der Bundesrat die Empfehlung des Ausschusses im Plenum annimmt, ist es an der Bundesregierung ihnen zügig durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf nachzukommen und diesen auch in der Reallabor-Strategie zu berücksichtigen. Gerade in angespannten wirtschaftlichen Zeiten wie während der Corona-Pandemie braucht es neben finanziellen Mitteln zur Stärkung der Konjunktur auch gute Gesetzgebung, die einen rechtlichen Rahmen schafft, der Innovationen fördert und so die Konjunkturprogramme entscheidend hebelt.”
Hintergrund:
Die Sektorenkopplung verspricht, die Energiewende auch in der Mobilität und der Wärmeerzeugung zum Erfolg zu führen. Rechtliche Hürden verhindern aber bislang den wirtschaftlichen Betrieb solcher Verfahren und Anlagen. In enger Zusammenarbeit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat das IKEM deshalb 2018 untersucht, wie die rechtlichen Hemmnisse für die Sektorenkopplung überwunden werden können. Die Studie kam zu dem Schluss, dass Experimentierklauseln Abhilfe schaffen können und die Umsetzung der Sektorenkopplung ermöglichen, ohne ein neues Förderregime zu etablieren und liefert auch einen konkreten Gesetzesentwurf.
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