Gütesiegel klimaneutral: Klimaschutzgesetz soll Kompensationszertifikate in Blick nehmen

Die Kompensation von Treibhausgasen leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkleinerung des Klimafußabdruckes. Im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung sollten Standards für Kompensationszertifikate definiert werden, fordert IKEM-Geschäftsführer Simon Schäfer-Stradowsky anlässlich der Jahrestagung des IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität.

Berlin, 12.03.2019. Deutschland verfehlt sein Klimaziel, seinen CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu senken. Ein Klimaschutzgesetz soll es richten. Neben eindeutigen Zielen für verschiedene Ressorts legt das Gesetz fest, dass die Bundesverwaltung künftig klimaneutral arbeiten soll. Dazu soll insbesondere der Anteil erneuerbarer Energien sowie Energieeffizienz gesteigert werden. Außerdem heißt es im Gesetzesentwurf: „Nicht vermiedene Treibhausgasemissionen sollen kompensiert werden.“ Ohne erhebliche Energieeinsparungen wird die Bundesregierung und -verwaltung damit großer Käufer von Klimazertifikaten.

CO2-Kompensationmaßnahmen sollen ausgestoßene Klimagase neutralisieren. Für jede Tonne CO2, die nicht vermieden werden kann, wird ein Zertifikat erworben, das Projekte zur CO2-Reduktion finanziert. So wird dieselbe Menge Kohlendioxid an anderer Stelle gebunden oder CO2-Emissionen anderweitig gesenkt. Häufig ist es günstiger, CO2 in weniger entwickelten Ländern einzusparen. Darum werden in Deutschland etwa Klimaschutzprojekte in Ruanda finanziert.

„Klimakompensation ist längst kein Nischenthema mehr. Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen neutralisieren ihren Klimafußabdruck. Die Bundesverwaltung geht als Vorbild voran. Das hat eine Signalwirkung für viele weitere Bereiche“, so Stefan Baumeister, Geschäftsführer von myclimate gGmbH. Myclimate bietet seit 2002 Klimakompensationszertifikate an. Bislang hat der Anbieter 6,2 Mio Tonnen Treibhausgase kompensiert.

Trotz der positiven Signalwirkung kritisiert Simon Schäfer-Stradowsky, IKEM-Geschäftsführer: „Bislang fehlen rechtsverbindliche Standards für die Zertifikate. Der Gesetzesentwurf für das Klimaschutzgesetz sieht keine Vereinheitlichung vor. Es droht ein Flickenteppich aus Kompensationsanforderungen der Wirtschaft, des Bundes und der Länder, was die Strukturierung sinnvoller Kompensationsprojekte erheblich erschwert“, kritisiert Schäfer-Stradowsky.

Das Problem: bei privatwirtschaftlichen organisierten Kompensationsmaßnahmen gibt es hinsichtlich des Dokumentations- und Validierungsprozesses keine Regulierungsvorgaben. Private Projektträger finanzieren Emissionsreduzierungsprojekte und stellen entsprechende Zertifikate aus. Die Ausstellung der Zertifikate unterliegt keiner staatlichen Kontrolle. Ansatzpunkt für eine hoheitliche Kontrolle kann die Einführung einheitlicher Qualitätsstandards sein. Dabei könnten private Akteure mit der Zertifizierung und Validierung der Klimaprojekte beliehen werden. Als weit akzeptiertes Branchenlabel hat sich das von mehreren Umweltverbänden vergebene Gold Standard-Siegel etabliert. Staatliche Organisationen wie das Umweltbundesamt empfehlen das Siegel bereits bei Kompensationsprojekten. Durch eine Beleihung der Zertifizierungsstelle könnte vergleichsweise unkompliziert ein staatliches Gütesiegel geschaffen werden. „Damit hätten wir einen TÜV für Klimazertifikate“, so Schäfer-Stradowsky.

Setzt der Bund Standards geht er als Vorbild für Privatpersonen, Wirtschaft und Länder voran. Bundesländer und Kommunen können die Standards für ihre eigene Klimakompensation nutzen. „Ein solches Siegel hat die Chance, einen ähnlich hohen Stellenwert wie das Bio-Label zu erhalten. Klimaneutral ist dann das neue Bio“, so Schäfer-Stradowsky.

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IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

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IKEM and EUETH will be hosting a series of side events at this year’s climate negotiations to discuss the energy-climate-defense nexus, the reconstruction of Ukraine’s energy system, and nature-based solutions for climate mitigation.