Gebäudeenergiegesetz – Nach 41 Monaten fehlt noch immer der Wumms in der Wärmewende

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„Gestern wurde die Chance verpasst das Gebäudeenergiegesetz konsequent an der Reduktion von Treibhausgasen auszurichten“, so Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des IKEM. „Der Durchbruch in der Wärmewende bleibt deshalb aus. Das ist schade, auf EU-Ebene und beim Klimaschutzgesetz war man da schon weiter.“ Nach genau 41 Monaten seit dem ersten Entwurf hatte der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestern Abend in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Das GEG dient der Zusammenführung und Harmonisierung von EnEG, EnEV und EEWärmeG sowie der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der EE-Richtlinie in deutsches Recht. „Das IKEM begrüßt diese Zusammenlegung, denn um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir unseren Energieverbrauch senken und gleichzeitig die Produktion und Verwendung von grüner Energie steigern – das eine geht nicht ohne das andere“, so Schäfer-Stradowsky. „Leider ermöglicht es das GEG noch immer, Dämmung, also Energieverbrauch, als Ersatz für die EE-Wärmequote gegenzurechnen. Das ist nicht im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele, Einsparungen und Dekarbonisierung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Zudem besteht eine Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien nach dem GEG nur für Neubauten und für bestimmte Gebäude in öffentlicher Hand. Die meisten Treibhausgasemissionen werden aber von Bestandsgebäuden verursacht. Über eine Öffnungsklausel will der Bund es den Ländern ermöglichen diese ebenfalls in die Nutzungspflicht einzubeziehen. Schäfer-Stradowsky: „Eine Öffnungsklausel gibt es seit 2009, bisher hat sie nur Baden-Württemberg angewandt. Weshalb sie jetzt im GEG dazu führen sollte, dass die Länder Bestandsgebäude in die Nutzungspflicht einbeziehen ist nicht ersichtlich. Ob das Gesetz zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich führt, hängt damit gänzlich von Neubauten ab. Von einem Gesetz, das seit 2017 diskutiert wird, hätte ich mehr erwartet.“

 

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