Akzeptanz von Onshore-Windenergie – Projektbericht veröffentlicht

Im Mai 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Eckpunktepapier zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen am Betrieb von Windenergieanlagen vorgelegt, dessen Inhalt sich jetzt im Referentenentwurf zur EEG-Novelle wiederfindet (§ 36k EEG-E und § 42b EnWG-E). Die Vorschläge basieren auf den Empfehlungen von IKEM, Becker Büttner Held (BBH) und dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). Sie wurden innerhalb des Projekts „Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen“ im Auftrag des BMWi erarbeitet. Am Freitag wurde der vollständige Projektbericht veröffentlicht.

Großes Sorgenkind beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist der Windkraftausbau und genauer die Akzeptanz der Bevölkerung für Windenergieanlagen an Land (WEA). Auch deshalb kamen viele Windenergieprojekte zum Erliegen.

Eine Strategie zur Steigerung der Akzeptanz liegt in der finanziellen Beteiligung der Kommunen und Bürger:innen, in deren Umfeld Windenergieanlagen gebaut werden. IKEM, BBH und IÖW wurden deshalb vom BMWi beauftragt, zu analysieren welche Beteiligungsmöglichkeiten bestehen.

In dem Forschungsvorhaben wurden verschiedene Instrumente zur finanziellen Beteiligung von Kommunen analysiert und rechtlich geprüft. Im Ergebnis empfehlen die Forscher:innen eine Zahlungspflicht als Anknüpfung an die privatrechtlich ausgestaltete EEG-Förderung, eines individuell abzuschließenden Zuwendungsvertrags zwischen Kommune und Betreiber. WEA-Betreiber sollen im EEG-Förderzeitraum jährliche Zahlungen zwischen 0,1 bzw. 0,2 Euro-Cent/kWh an die Standort- und gegebenenfalls auch Nachbarkommune(n) innerhalb eines definierten Umkreises der WEA leisten. Zahlt der WEA-Betreiber nicht oder lehnt die Kommune das Geld ab, kann die EEG-Förderung entsprechend reduziert werden. Damit verbleibt der Geldbetrag auf den EEG-Konten der Übertragungsnetzbetreiber und reduziert so die Höhe der EEG-Umlage.

Zur direkten Beteiligung der Bürger:innen schlagen die Gutachter:innen vergünstigte Stromtarife in Höhe von mindestens 20% des lokalen Grundversorgertarifs für private Haushalte im Umkreis von WEA vor. Für das Angebot sollte eine Mindestanzahl zu erreichender Haushaltskunden vorgeschrieben werden. Eine Unterdeckung wäre durch zusätzliche Zahlungen an die Kommune(n) von dem jeweiligen Anlagenbetreiber auszugleichen.

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Adrian Röhrig
Tel. +49 (0)30 40 81 87 017
adrian.roehrig@ikem.de

Fachlicher Ansprechpartner:
Roman Weidinger
Tel. +49 (0)30 40 81 87 010
roman.weidinger@ikem.de

Projektbericht: Link

 

 

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