Um das Potential der Moore für den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) zu nutzen, sollte ein Landes-Klimaschutzgesetz erarbeitet werden, das Emissionsreduktionsziele und Instrumente mit explizitem Bezug zu Mooren festlegt. So lautet eine wesentliche Empfehlung des neuen Faktenpapiers, welches das Greifswald Moor Centrum (GMC) und das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) heute veröffentlicht haben. Entwässerte Moore in M-V verursachen ein Drittel der Treibhausgas-Emissionen des Landes. Der Stopp der Entwässerung der Moore ist daher ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Mit ca. 6 Mio. Tonnen CO2-Äq. stellen entwässerte und vorrangig landwirtschaftlich genutzte Moore die größte Einzelquelle von Treibhausgas-Emissionen in M-V dar. Berechnungen des GMC zeigen, dass die Moore in M-V damit deutlich mehr Treibhausgase freisetzen als die Wälder binden können – anders als insgesamt in Deutschland. Um die CO2-Emissionen im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren, müssen in M-V deshalb die Entwässerung der Moore zurückgebaut und ab jetzt jährlich 8.500 Hektar Moorfläche wiedervernässt werden.
Dafür empfehlen GMC und IKEM in einem neuen Faktenpapier die Erarbeitung eines Landes-Klimaschutzgesetzes, in dem das Klimaschutzpotential der Moore angemessen berücksichtigt wird. Für die Aktivierung der Chancen des Moor-Klimaschutzes in einem solchen Gesetz wurden drei zentrale Empfehlungen formuliert:
- Klare Pfade für Emissionsreduktion
Konkrete und terminierte Reduktionsziele für organische Böden im Landes-Klimaschutzgesetz festlegen; die Emissionen aus den entwässerten Mooren müssen spätestens bis 2050 durch Wiedervernässung nahezu vollständig reduziert werden. - Verbindliche Klimaschutz-Maßnahmen
Die Erarbeitung konkreter Maßnahmen und Instrumente zur Erreichung der Minderungsziele in allen Sektoren vorschreiben, verbindliches Moor-Klimaschutzprogramm zur Umsetzung der Transformation der Moornutzung integrieren und eine höhere Verbindlichkeit im Landtag beschließen. - Vorbildrolle der öffentlichen Hand
Land und Kommunen sollten auf ihren eigenen Moorflächen, die schätzungsweise ein Viertel der Gesamt-Moorfläche ausmachen, voranschreiten; Wasserstände in den Mooren der Liegenschaften der öffentlichen Hand besonders zügig auf Geländehöhe anheben.
Als moorreiches Bundesland trägt M-V eine besondere Verantwortung für ein Erreichen der Klimaschutzziele im Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft“ (LULUCF). Im Rahmen der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurden kürzlich erstmals verbindliche Ziele für diesen Sektor festgelegt. Für M-V besteht die dringende Notwendigkeit, Moorklimaschutz konkret und verbindlich zu planen und ambitioniert zu verfolgen.
Das komplette Faktenpapier hier: Link