Im Projekt EUniS hat das IKEM Elektromobilitätskonzepte für ein Zusammenspiel von ÖPNV und Energiewirtschaft untersucht und nun eine rechtwissenschaftliche Studie sowie Handlungsempfehlungen vorgelegt. Das Ergebnis: ÖPNV-Betreiber können mit ihren Elektrolinienbussen grundsätzlich sogenannte Systemdienstleistungen anbieten, allerdings fehlt bisher ein kohärenter Rechtsrahmen.
Aktuell stehe der ÖPNV vor einem Umbruch, erklärt Matthias Hartwig, Leiter des Fachbereichs Mobilität am IKEM: „Angesichts europäischer und nationaler Klimaschutzmaßnahmen wie dem Emissionshandel ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten für fossil betriebene Fahrzeuge in den kommenden Jahren merklich ansteigen werden. Aufgrund ihrer Fahrleistung sind davon insbesondere Linienbusse betroffen. Die ÖPNV-Betreiber – auch im ländlichen Raum – investieren deshalb in den Ausbau der Elektromobilität“
Die zunehmende Elektrifizierung der Energiesektoren birgt jedoch neue Herausforderungen, etwa in Form einer Überlastung der Stromnetze, insbesondere auf Verteilernetzebene. EUniS hat das IKEM deshalb gemeinsam mit seinen Partnern untersucht, wie Batterien von Elektrolinienbussen mittels bidirektionalem Laden zur Optimierung des Lastmanagements und zu einem stabilen Stromnetz beitragen können. Außerdem sollte ermittelt werden, welche wirtschaftlichen Anreize sich aus solchen Systemdienstleistungen für die Betreiber ergeben.
Die rechtliche Analyse zeigt die grundsätzliche Machbarkeit eines solchen Elektromobilitätskonzepts auf, sagt Jana Eschweiler, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am IKEM: „Unter den aktuellen energierechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Teilnahme des ÖPNV am Strommarkt grundsätzlich möglich. Die Betreiber können mit den Batterien ihrer Elektrobusse Flexibilitäten anbieten – auch, wenn sie dafür einen Zwischendienstleister hinzuziehen. Allerdings ist die Bereitstellung und Vergütung dieser Flexibilitätsdienstleistungen auf nationaler Ebene noch nicht abschließend geregelt. Hier müssen die europäischen Vorgaben zur Einbindung von Prosumenten in den Strommarkt dringend umgesetzt werden.“
Studienautor Simon Großmann weist zudem auf weitere rechtliche Anforderungen für die Betreiber hin: „Um die Busbatterien für das bidirektionale Laden nutzen zu können, ist ein ständiger Datenaustausch zwischen ÖPNV-Betreiber, Dienstleistern und Netzbetreibern erforderlich. Der Umgang mit den Daten, etwa aus dem Tracking der Fahrzeuge, muss den Datenschutzvorgaben genügen. Gerade im Hinblick auf einen flächendeckenden Einsatz des bidirektionalen Ladens sollte der Gesetzgeber deshalb eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten schaffen.“
Das IKEM arbeitete im Projekt EUniS (Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen und innovativen Systemintegrationskonzepts für die Sektorenkopplung von Verkehr und Strom) mit den Partnern eMIS Deutschland, WEMAG, WEMAG Netz sowie der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim zusammen. EUniS wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert.