Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Faktoren haben einen beträchtlichen Einfluss darauf, ob die Energiewende vor Ort erfolgreich ist, oder nicht. Ob es gelingen wird, in dieser Zeit des gesellschaftlichen Wandels alle Bürger:innen mitzunehmen, untersucht das Forschungsprojekt „Energiewende im Sozialen Raum“ (ESRa). Eine jetzt veröffentlichte, vergleichende Fallstudie für die Metropole Berlin und die Strukturwandelregion Spree-Neiße hat untersucht, wie sich eine nachhaltige Regionalentwicklung positiv gestalten lässt.
Für beide Regionen wurden drei Szenarien mit Schwerpunkt auf regulative und finanzielle Aspekte der Energiewende entwickelt. Diese wurden verknüpft mit je einem Best-Case, einem Worst-Case und einem wahrscheinlichen mittleren Szenario. Jedes Szenario wird von Vorschlägen zu konkreten legislatorischen sowie administrativen Handlungsoptionen begleitet.
Erste Ergebnisse des Projektes zeigen, dass bestehende Investitionsmuster nicht ausreichen, um die Energiewende zu finanzieren. Sie müssen daher umstrukturiert werden, um zusätzliche Investitionen zu mobilisieren. Entsprechend wurden in der Studie Instrumente identifiziert, mit denen Kommunen und Regionen öffentliche und private Mittel für die Finanzierung von Energiewendeprojekten mobilisieren können.
Steuerreformen und Sonderabgaben
Zur Mobilisierung Öffentlicher Gelder kann über Steuerreformen und Sonderabgaben angegangen werden. Beide Themenbereiche sind durchaus problematisch, da sie bürokratisch und zeitlich aufwendig sind. Sonderabgaben können mit dem Verfassungsprinzip des Steuerstaates kollidieren, wonach der Staat seinen Finanzbedarf grundsätzlich durch Steuern decken muss. Ebenso kann er eine Belastungsungleichheit schaffen. Dieses Instrument ist also kompliziert, und seine Anwendung enthält rechtliche Risiken weshalb ESRa seine Anwendung nur empfiehlt, wenn andere Instrumente keine erwünschte Wirkung zeigen.
Öffentliche Investitionsgesellschaften
Die Gründung von öffentlichen Investitionsgesellschaften (ÖIG) – rechtlich selbständigen Einrichtungen des Bundes – kann helfen, das Problem der Schuldenbremse zu umgehen. Dies kann helfen, die Energiewende auf der Länderebene zu finanzieren. Da die Gründung einer ÖIG allerdings so aufwendig ist, dass sie sich unter einem Projektbudget von 5 Mio. Euro nicht lohnt, empfiehlt die Studie eine Neugestaltung der Schuldenbremse im Hinblick auf die Klimaschutzziele.
Emissionshandel
Eine weitere Finanzierungsquelle für die Energiewende könnten die Erlöse aus dem Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sein. Bisher wirkt das nationale Emissionshandel-System eher als eine Steuer, denn die freie Bildung des Zertifikatpreises auf Grund einer vom Staat gesteuerten Knappheitssituation ist nicht gegeben. Problem ist hier, dass Erlöse der Emissionszertifikate unter die Rubrik „Abgabe“ fallen. Diese Sonderabgaben sind aber nur unter bestimmten Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig. Eins der Ziele des Emissionshandels ist es, das Handeln der Verbraucher:innen zu lenken. Bei steigenden Energiepreisen sollten sie ihren Heizenergieverbrauch senken. Eigentümer sollten ihre Wohngebäude energetisch sanieren oder einen Brennstoffwechsel durchführen. Das Problem ist jedoch, dass gerade Mieter:innen keinen direkten Einfluss auf die Wärmedämmung der Immobilie oder einen Austausch der Heizungsanlage haben. Die Vermieter:innen, die in mehr Energieeffizienz investieren müssten, kommen gleichzeitig nicht direkt in den Genuss von sinkenden Heizkosten (das sog. Vermieter-Mieter-Dilemma). Dieses Instrument wird nach näherer Prüfung für die beiden Regionen im Hinblick auf verfassungsrechtliche Risiken und die verwaltungsrechtliche Komplexität kurz- und mittelfristig nicht empfohlen.
Kommunale grüne Anleihen
Kommunale grüne Anleihen werden von einer Gemeinde lokal emittiert, um finanzielle Mittel für Investitionsprojekte zu beschaffen. Sie können zur Finanzierung jeglicher Art von kommunalen Investitionen verwendet werden. Green Bonds hingegen werden ausschließlich für Projekte ausgegeben, die mit Nachhaltigkeit und der Eindämmung des Klimawandels verbunden sind. Und um zu definieren, welche Projekte „nachhaltig“ sind, wurde ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten – EU-Taxonomie – geschaffen.