Mit Instrumenten zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen soll die Akzeptanz für Windenergieprojekte gestärkt werden. Demnach sollen Anrainer-Kommunen bis zu 20.000 Euro im Jahr pro Windrad erhalten und Haushalte von vergünstigten Bürgerstromtarifen profitieren. Grundlage für diese Vorschläge ist eine vom IKEM mitverfasste Studie, die nun in einer Kurzfassung veröffentlicht wurde.
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist ein wesentlicher Pfeiler für die Energiewende – national und international. Akzeptanz- und Genehmigungsprobleme sowie die Einführung von Ausschreibungen haben jedoch zu einem starken Rückgang beim Ausbau von Windenergieanlagen geführt. Um der Windenergie als zentralem Bestandteil der Energiewende in Deutschland neuen Aufwind zu geben, sollen finanzielle kommunale Beteiligungsinstrumente auf Bundesebene eingeführt werden, damit Kommunen um Windräder und damit auch deren Bürger*innen von der Wertschöpfung profitieren. So sollen Anlagenbetreiber*innen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden, je Kilowattstunde erzeugter Strommenge 0,1 Cent an Standort- und Nachbarkommunen des Windrades zu zahlen. Den Vorschlag, der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit höherer Vergütung von 0,2 ct/kWh in einen Gesetzgebungsprozess aufgenommen wurde, hat das IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held erarbeitet.
„Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern sollten an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen beteiligt werden“, erläutert Studienautor Ralf Ott. „Wir schlagen vor, dass alle Kommunen innerhalb eines definierten Umkreises, der etwa dem 15-fachen der Anlagenhöhe entspricht, finanziell beteiligt werden. Pro Windrad ergeben sich so jährlich circa 10.000 Euro, die sicher an die Kommune fließen.“
Zur Untersuchung akzeptanzsteigernder Instrumente beim Ausbau von Windrädern arbeitet das IKEM bereits seit mehreren Jahren mit der Technischen Universität Berlin – Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik zusammen. So auch in einem Gutachten für Agora Energiewende zur Einführung einer Sonderabgabe als finanzielles Beteiligungsinstrument, das auf Länderebene bereits in Brandenburg umgesetzt wurde. „Es ist wichtig, jetzt rechtssichere Instrumente auf Bundesebene zu implementieren, um die Windenergie an Land als Pfeiler der Energiewende weiter zu verankern“, meint IKEM-Geschäftsführer Simon Schäfer-Stradowsky.
Neben der kommunalen empfehlen die Energieexpert*innen des Forschungskonsortiums, dass die Anlagenbetreiber*innen privaten Haushalten im Umkreis des Windrads einen vergünstigten Bürgerstromtarif anbieten. Ist dieser etwa 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif, kann ein Vierpersonenhaushalt so pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen. Wird vor Ort kein vergünstigter Stromtarif angeboten, soll die die Zahlung an die Kommune auf zwei Euro pro Megawattstunde erhöht werden, also ca. 20.000 Euro pro Windrad und Jahr. Bei einem Windpark von fünf Anlagen erhielten die Kommunen so insgesamt jährliche Zahlungen von bis zu 100.000 Euro. „Die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist ein rechtlich komplexer Prozess. Hier sind klare Beteiligungsregelungen erforderlich, um die Grundlage zu schaffen für eine gerechte und gemeinverträgliche Umsetzung der Energiewende“, erläutert Studienautor und wissenschaftlicher Mitarbeiter am IKEM, Roman Weidinger. Basis für die Empfehlung der Forscher*innen an das BMWI war eine umfangreiche Bewertung verschiedener Instrumente, die das Ziel verfolgen über eine finanzielle Beteiligung von Kommunen Akzeptanz für den Windenergieausbau an Land zu erhöhen.
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