Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Am 23.01.2017 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) vorgelegt. Das IKEM begrüßt den Entwurf, mit dem ein langfristiger und kohärenter Rechtsrahmen für Energieeffizienz und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor geschaffen werden soll.

Zu diesem Referentenentwurf hat das IKEM, unter Berücksichtigung der eigenen Forschungserkenntnisse, Stellung genommen. Damit möchte das Institut zur Optimierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung des rechtlichen Rahmens im Gebäudesektor beitragen. Die gesamte Stellungnahme steht als Download zur Verfügung.

Die wichtigsten Anmerkungen zum Referentenentwurf sind außerdem in der Folgenden Tabelle zusammengefasst.

Energieeffizienz und Verhältnis des GEG zu einem
Energieeffizienzgesetz (Grünbuch Energieeffizienz)
  • Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sind die Säulen der Energiewende. Insbesondere für den Gebäudebestand sollte der Weg zu einem verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien geebnet werden. Bei der Auswahl der eingesetzten Dämmstoffe sollte der gesamte Produktlebenszyklus Berücksichtigung finden
  • Das GEG nimmt Effizienzgesichtspunkte im Gebäudebereich auf und tangiert damit die Diskussion zur Schaffung eines umfassenden Energieeffizienzgesetzes (EneffG). Die inhaltliche Ausgestaltung der Energieeffizienzregelungen im Gebäudesektor dürfte mit dem GEG wohl abschließend geregelt werden
  • Bei einem zu schaffenden EnEffG sollte aber die Möglichkeit genutzt werden, dort sektorenübergreifende Grundsätze der Energieeffizienz, die Grundlagen von Effizienzzielen, Grundprinzipen der Handlungsinstrumente, Anforderungen an Dämmstoffe und Monitoringverfahren zu regeln (rahmenspannendes Gesetz)
Adressierte Gebäude
  • Mit dem GEG werden insbesondere Neubauten verpflichtet
  • Bestandsgebäude, die für einen Großteil des Energiebedarfs und der Emissionen verantwortlich sind, werden kaum in die Pflicht genommen. Zudem wird durch enge Begriffsbestimmungen der Anteil der adressierten Bestandsgebäuden stark eingeschränkt
  • Das IKEM fordert, auch private Bestandsgebäude stärker in die Verpflichtungen des GEG zu integrieren. Hierzu können Vorteile von zu schaffenden Zertifikatsystemen für Erneuerbare Wärme fruchtbar gemacht werden
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, mehr öffentliche Bestandsgebäude zu erfassen, indem alle Gebäude adressiert werden, die weit überwiegend durch die öffentliche Hand finanziert werden
Förderungsmöglichkeiten
  • Im Hinblick auf Förderungsmöglichkeiten nach dem GEG lässt das Gesetz das Verhältnis zu Förderungen anderer Gesetze (insb. EEG und KWKG) unbeantwortet. Hier sollte Klarheit durch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift geschaffen werden
  • Wenig angereizt werden Sektorenkopplungstechnologien wie bspw. Power-to-Heat-Anwendungen, obwohl sie zur Dekarbonisierung des Wärmesektors beitragen und system- und netzdienlich im Hinblick auf den Stromsektor sind. Hier sollte nachgebessert werden
Dezentrale Wärmekonzepte (insb. Power-to-Heat)
  • Der Fokus der Wärmekonzepte des GEG liegt insbesondere im Hinblick auf Power-to-Heat-Anwendungen auf Dezentralität
  • Zudem können sich Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die unklare Formulierung des „unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs“ in § 25 GEG ergeben
  • Speichergas bleibt vom GEG gänzlich unberücksichtigt
  • Das IKEM fordert daher, die Potenziale der Sektorenkopplung stärker im GEG zu berücksichtigen
Quartierslösungen
  • Die Möglichkeiten einer gebäudeübergreifende gemeinsame Wärmeversorgung sind grundsätzlich begrüßenswert
  • Die konkrete Ausgestaltung des § 107 GEG scheint jedoch zu eng und birgt rechtliche und tatsächliche Risiken
  • Das IKEM schlägt vor, die Wärme nicht physisch mittels Wärmeleitungen an andere Grundstücke zu leiten sondern gemeinsam „virtuell“ die Pflichten des GEG über ein Zertifikatsystem zu erfüllen. Hierdurch können auch Bestandsgebäude einfacher in die Pflicht genommen werden
  • Auf europäischer Ebene ist eine solche Herkunftsnachweismöglichkeit für Wärme bereits angelegt

Ansprechpartner:

Hannes Doderer
Tel. +49 (0)30 408 18 7016
hannes.doderer@ikem.de

Simon Schäfer-Stradowsky
Tel. +49 (0)30 40 81 87 010
simon.schaefer-stradowsky@ikem.de

Stellungnahme als PDF: Link

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Dr Simon Schäfer-StradowskyQuelle: IKEM/Jule Halsinger

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