Die Dekarbonisierung des Wärmesektors ist zentral für das Gelingen der Energiewende. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz und das neue Wärmeplanungsgesetz stellen erste Schritte zur Regulierung des Wärmesektors dar. Parallel dazu wird erstmals ein Herkunftsnachweissystem für „grüne Wärme“ etabliert. Zusätzlich wird der Wärmesektor mit dem EU-ETS 2 künftig unionsweit einheitlich CO2-bepreist und löst damit den nationalen Brennstoffemissionshandel ab. Innovative Wärmespeicherkraftwerke können zur Transformation des Wärmesektors beitragen und von den neuen gesetzlichen Vorgaben profitieren.