Die wissenschaftlichen Referenten des IKEM Matthias Hartwig und Hannes Doderer gehen in dem IR-Beitrag den Rechtsfragen des hochautomatisierten Fahrens nach. Der Beitrag gliedert sich in zwei Teile, wobei Teil 1 in der Ausgabe IR 2/2016, S. 32 ff. veröffentlicht wurde. Zunächst wird hochautomatisiertes Fahren begrifflich eingeordnet um anschließend im Überblick zum Zulassungs- und Verhaltensrechts herauszuarbeiten, dass die wesentlichen Anforderungen an ein hochautomatisiertes System bereits sichergestellt werden müssen. Der nachfolgende Überblick zu Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts stellt nunmehr dar, dass aufgrund zu erwartender Beweisprobleme die Ausrüstung hochautomatisierter Fahrzeuge mit einem Unfalldatenspeicher unabdingbar wird. Auch der Umgang mit Massendelikten wie Geschwindigkeitsübertretungen und Abstandsverstößen wird beleuchtet.
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