Klimaschutzklage gegen RWE geht in die nächste Instanz

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© Germanwatch/Noah Walker-Crawford
Palcacocha-Gletschersee (© Germanwatch/Noah Walker-Crawford)

Der peruanische Bauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya möchte den Energiekonzern für dessen Emissionen zur Verantwortung ziehen. Für die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch hat das IKEM relevante Dokumente des Gerichtsverfahrens für Interessierte zusammengefasst.

Können Emittenten für die internationalen Klimafolgen ihrer THG-Emissionen nach deutschem Recht gerichtlich haftbar gemacht werden? Mit dieser Frage befassen sich deutsche Gerichte seit der Klage des peruanischen Bauers und Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch unterstützt Saúl Luciano Lliuya bei diesem Gerichtsverfahren. Im Auftrag von Germanwatch hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) die Klageschrift, den Schriftsatz der Beklagten und das Urteil für Interessierte zusammengefasst. Die Dokumente stehen unten als Download zur Verfügung; die vollständigen Gerichtsdokumente können auf der Website von Germanwatch eingesehen werden. Eine vom IKEM erstellte Übersetzung der Berufungsbegründung ins Englische erscheint ebenfalls in Kürze.

Hintergrund:
Saúl Luciano Lliuyas Grundstück ist aufgrund des klimabedingten Abschmelzens eines Gletschers oberhalb seiner Heimatsstadt Huaraz bedroht. Im durch das Schmelzwasser entstandenen Gletschersee wurde zwar bereits ein Abpumpsystem installiert, dennoch besteht weiterhin Flutgefahr. Er fordert deshalb, dass der Energiekonzern RWE als Mitverantwortlicher für den Klimawandel anteilig notwendige Schutzmaßnahmen mitfinanziert. Die Verantwortung des Konzerns leiten Saúl Luciano Lliuya und seine Anwältin Dr. Roda Verheyen aus § 1004 BGB und der Tatsache ab, dass RWE 0,47 % der weltweiten THG-Emissionen verursacht (1).

Die beim Landgericht Essen eingereichte Klage wurde am 15.Dezember 2016 für unbegründet befunden. Dem Urteil nach fehle es an der rechtlichen Kausalität. Die THG-Emissionen von RWE seien in Anbetracht der vielen Emissionen durch mehrere unterschiedliche Akteure weltweit nicht für den Klimawandel entscheidend. Das Hinwegdenken der Emissionen von RWE ließe die Flutgefahr nicht entfallen und der Anteil an Emissionen sei nicht erheblich.

Gegen dieses Urteil hat der Kläger am 26. Januar 2017 beim OLG Hamm Berufung eingelegt. Er argumentiert, dass RWE neben anderen Mitverursachern durch ihre Emissionen zum globalen Temperaturanstieg beitrage. Auch wenn die Emissionen nicht konstitutiv für die Flutgefahr seien, erhöhen sie das Risiko deutlich.

Die nächste mündliche Verhandlung ist für den 13. November vorgesehen. Genau in diesem Zeitraum findet in Bonn die 23. UN-Klimakonferenz statt.

Der Prozess könnte einen juristischen Präzedenzfall für andere vom Klimawandel Betroffene schaffen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Klage schon jetzt eine gesellschaftliche Debatte zur Klimahaftung transnationaler Unternehmen angestoßen.

Quelle:
1. Heede, Richard: Carbon Majors: Accounting for carbon and methane emissions 1845-2010 – Methods and Results Report. 2014 S. 27

Weitere Informationen

Gerichtsdokumente bei Germanwatch: Link

Themenseite von Germanwatch: Link
 

Kontakt:
Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM)
Francesca Klein
Tel.: 030 408 1870-20
E-Mail: francesca.klein@ikem.de

Zusammenfassungen des IKEM

Klageschrift: Link

Schriftsatz der Beklagten (04/2016): Link

Schriftsatz der Beklagten (11/2016): Link

Urteil vom 28.12.2016: Link

 

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