IKEM-Studie: Marktzugang für Erneuerbare im B2B-Bereich

Grünen Strom besser vermarktbar zu machen – das war das Ziel einer Kurzstudie des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM), die heute im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie (BWE) in Berlin veröffentlicht wurde. In der zweiteiligen Rechtsstudie untersucht das IKEM zum einen, wie Windstrom im B2B-Bereich vermarktet werden kann. Der zweite Teil der Studie beleuchtet die Vereinbarkeit mit dem Europarecht.

Die Ziele der Energiewende können nur erreicht werden, wenn der Bestand an erneuerbare Energie-Anlagen kontinuierlich ausgebaut wird. In den nächsten Jahren drohen jedoch aufgrund zwei paralleler Entwicklungen eine zu geringe Ausbaurate beziehungsweise der Rückbau von Anlagen: Zum einen setzt die politisch angestrebte Marktintegration der erneuerbaren Energien (EE)-Anlagenbetreiber beziehungsweise deren Direktvermarkter vor neue Herausforderungen. Zum anderen laufen die Zahlungsansprüche im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für viele ältere EE-Anlagen aus.

Um die drohende Lücke beim Ausbau zu schließen, müssen erneuerbare Energie Anlagen auch unabhängig von Förderungen ausreichend Erträge erzielen. Die Vermarktung der „grünen“ Eigenschaft des EE-Stroms bietet Unternehmern eine marktkonforme Möglichkeit zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Bislang fehlt jedoch die Möglichkeit, grünen Strom über den Erwerb von Herkunftsnachweisen oder sonstigen Zertifikaten in der Vermarktung auszuweisen.

Märkte für „grünen“ Strom schaffen
Damit ein Markt entsteht, auf dem der Mehrwert grünen Stroms nutzbar ist, wurde in der IKEM-Studie die Einführung des Marktentwicklungsmodells rechtlich geprüft. Das Modell schafft eine neue Form der sonstigen Direktvermarktung im EEG. Sie basiert auf der Weitergabe der grünen Eigenschaft der erneuerbaren Energie. Das ermöglicht einen flexiblen Wechsel zwischen der neuen Vermarktungsform und der Direktvermarktung mit Marktprämie. Ergänzt wird dies durch einen EEG-Konto-neutralen Anreiz für die Lieferung des erneuerbaren Stroms, der keine EEG-Förderung in Anspruch nimmt und über das neue Marktentwicklungsmodell vermarktet wird.

Durch die Reduktion der EEG-Umlage für Strommengen, die Anlagenbetreiber trotz Vergütungsanspruch direkt an Letztverbraucher liefern, finden Erzeuger und Verbraucher zusammen. Denn durch die niedrigere Umlage entsteht ein Verhandlungsspielraum, der sowohl einen attraktiven Strompreis als auch eine Kompensation des entfallenden Vergütungsanspruchs ermöglicht. Für das EEG-Konto ist dieser Vorgang neutral, denn die EEG-Umlagepflicht reduziert sich nur um den Betrag der Vergütung auf den der Anlagenbetreiber verzichtet.

Zusammenfassend bietet das Modell viele Vorteile:

  • Es steigert den Nutzungsgrad von erneuerbarer Energien,
  • erschließt große CO2-Senkungspotenziale in der Industrie sowie im Gewerbe,
  • es ermöglicht die Nutzung zusätzlicher Synergieeffekte durch Flexibilisierung des Industriebetriebs.

Das rechtswissenschaftliche Kurzgutachten belegt darüber hinaus die Vereinbarkeit der Vorschläge mit dem Europarecht.

Ansprechpartner:
Johannes Antoni
Magazinstraße 15-16 , D-10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 40 81 87 024
johannes.antoni@ikem.de

Gesamte Studie als PDF: Link

Zusammenfassung als PDF: Link

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