Gemeinsam mit dem EEG-Erfahrungsbericht wurde von der Bundesregierung nun auch der wissenschaftliche Gesamtbericht veröffentlicht. Die Erstellung des wissenschaftlichen Gesamtberichts wurde maßgeblich vom IKEM koordiniert.
Gemäß § 97 EEG 2017 ist das EEG kontinuierlich von der Bunderegierung zu evaluieren. Über die Evaluationsergebnisse, insbesondere zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien, den Erfahrungen mit den Ausschreibungen und der Entwicklung und Verteilung der Kosten, muss sie dem Bundestag durch Vorlage des EEG-Erfahrungsberichts grundsätzlich alle vier Jahre berichten. Am 27. Juni 2018 wurde der aktuelle EEG-Erfahrungsbericht vom Bundeskabinett beschlossen und im Anschluss veröffentlicht.
Die Erstellung des Erfahrungsberichts wurde durch Forschungseinrichtungen und Branchenexperten wissenschaftlich vorbereitet und begleitet. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte hierfür Mitte 2016 neun Teilvorhaben beauftragt. Das IKEM ist am Teilvorhaben I „Direktvermarktung und Koordinierung“ beteiligt und wirkte als Koordinierungsvorhaben an der Erstellung des wissenschaftlichen Gesamtberichts hauptverantwortlich mit.
Die von den Teilvorhaben verfassten Fachberichte und der wissenschaftliche Gesamtbericht wurden gemeinsam mit dem EEG-Erfahrungsbericht veröffentlicht. Der wissenschaftliche Gesamtbericht stellt überblicksartig wesentliche Trends bei Zubau, Marktentwicklung und Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien in Deutschland sowie bei der EEG-Umlage, Direktvermarktung, Besondere Ausgleichsregelung, Eigenversorgung und Akteursvielfalt dar und arbeitet vorläufige Zwischenergebnisse heraus.
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Download Wissenschaftlicher Gesamtbericht: LinkIKEM-Projekte zum EEG: Link