Mit der neuen SINTEG-Verordnung werden Hemmnisse für die Forschung zur zukünftigen Energieversorgung abgebaut – ein wichtiger Schritt für das IKEM-Projekt WindNODE.
Bereits Anfang Mai 2017 hat das Bundeskabinett die sogenannte SINTEG-Verordnung beschlossen, welche das gleichnamige Förderprogramm ergänzt. Durch eine Experimentierklausel wird darin der rechtliche Rahmen für die Erprobung zukunftsweisender Verfahren und Technologien einer nachhaltigen Energieversorgung geschaffen. So können sich die Teilnehmer der SINTEG-Projekte zum Beispiel wirtschaftliche Nachteile erstatten lassen, die bei einer netz-, system- oder marktdienlichen Fahrweise von Letztverbrauchern, Speichern, Sektorenkopplungstechnologien oder EE-Erzeugungsanlagen entstehen können.
Im Rahmen des SINTEG-Förderprogramms ist das IKEM Teil des Projekts WindNODE und untersucht den Rechtsrahmen für die im Projekt entwickelten Innovationen. Der mit der Verordnung ermöglichte Nachteilsausgleich für Flexibilitätsoptionen, unter Einbeziehung von Sektorenkopplungstechnologien, stellt einen wichtigen Meilenstein für WindNODE dar und ist gleichzeitig ein großer Erfolg für das IKEM: So brachte sich das Institut mit einer Stellungnahmen zur Einführung der entsprechenden Verordnungsermächtigung (§ 119 EnWG) ein und konsolidierte im Auftrag des WindNODE-Konsortiums die gemeinsame Stellungnahme zur Verordnung. Darin enhtaltene Änderungsvorschläge flossen in die jetzt beschlossene Version der Verordnung ein.
Gegenstand der Arbeiten des IKEM ist nicht nur der Hemmnisabbau bzgl. der Strombezugskosten. Nächste Schritte zielen auf produktseitige Anreizsetzungen ab. So werden beispielsweise rechtskonforme Vorschläge unterbreitet, wie aus Strom produzierte Wärme (Power to Heat) im Rahmen der primärenergetischen Wärmebewertung privilegiert werden kann. Weiterhin wird das IKEM auf eine Verstetigung des Rechtsrahmens hinarbeiten. Das Fortbestehen der Experimentierklausel nach der Projektlaufzeit wird entscheidend für zukünftige Investitionsentscheidungen sein.
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