Eine neue Studie des IKEM analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die dezentrale Erzeugung von Ammoniak. Sie zeigt, dass der Ausbau von Ammoniak-Syntheseanlagen bislang kaum regulatorisch unterstützt wird. Ein begleitender Handlungsleitfaden bietet Praxisanwender:innen konkrete Hilfestellungen für das Genehmigungsverfahren.
Im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsvorhaben CAMPFIRE befasst sich das IKEM mit der Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs und der Nutzung von Ammoniak als alternativem Kraftstoff. Dessen Herstellung könnte in Zukunft mit Wind- und Solarparks kombiniert werden und so Überkapazitäten bei der EE-Erzeugung nutzbar machen.
Im Teilprojekt ‚Hybridreaktor‘ hat das IKEM eine Studie zu den Genehmigungsverfahren für Ammoniak-Syntheseanlagen, Elektrolyseure sowie PV- und Windkraftanlagen erstellt. Sie betrachtet für alle Anlagen die spezifischen Anforderungen des Immissionsschutz- und Baurechts, relevante landesrechtliche Regelungen sowie regulatorische Neuerungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Studie zeigt auf, dass der aktuelle Rechtsrahmen zuletzt zahlreiche Anpassungen zur Privilegierung von Wasserstoffelektrolyseuren erfahren hat. Ammoniak-Syntheseanlagen seien jedoch bislang nicht in die gesetzlichen Neuerungen einbezogen worden, erklärt Studienautorin Rosa von der Stein: „Während der Gesetzgeber den Ausbau der grünen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland vorantreiben möchte, bleibt eine gezielte Förderung des Produktionsstandorts Deutschland für grünes Ammoniak bislang aus.“
Aufbauend auf den Ergebnissen der Studie entstand zudem ein Handlungsleitfaden für Praxisanwender:innen. Dieser erläutert, nach welchen Verfahren Ammoniaksyntheseanlagen genehmigt werden, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, welche Unterlagen Antragssteller:innen benötigen und welche Behörden beteiligt sind.