Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

In seinem gestern veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut dem Gesetz müssen Anwohner:innen und Gemeinden in der Nähe von Windenergieanlagen zu mindestens 20 Prozent an deren Ertrag beteiligt werden.   Dazu Prof. Dr. Michael Rodi, geschäftsführender und wissenschaftlicher Direktor des IKEM und Leiter […]

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